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Preis für Zivilcourage

Vorschläge können eingereicht werden

„Zivilcourage bedeutet Bürgermut. Gleichgültigkeit überwinden und Mut zeigen. Aus dem Nichtstun ausbrechen und handeln. Egal ob als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert, als Nothelfende oder in einer aufmerksamen Nachbarschaft - für solche Menschen ist Zivilcourage kein Fremdwort. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient“, betont Landrätin Dr. Susanne Ganster und ruft die Bürgerschaft im Landkreis dazu auf Vorschläge für potentielle PreisträgerInnen einzureichen.

Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt und geholfen haben. Daher kann jede Einzelperson geehrt werden, die engagierte Hilfe in einer besonderen Situation, beispielweise Bezeugen einer Gewalt- oder Straftat oder Leisten von Nothilfe, gezeigt hat.

Es geht aber nicht um Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt. Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemandem wird verlangt, sich heldenhaft gegen den oder die TäterInnen zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Alle, die eine Gewalttat oder ein Unglück bemerken, können etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Vorschläge können hier eingereicht werden. Vorschläge werden bis zum 30. September 2021 entgegen genommen.

Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Roger Lewentz am 07.12.2021 in Mainz. Die PreisträgerInnen erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person.