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Martinsumzüge und Volkstrauertag

Landrätin verständigt sich mit BürgermeisterInnen auf einheitliche Vorgehensweise

„Nach den neuesten Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz sind Ansammlungen von Personen aufgrund der Corona-Pandemie untersagt. Wir müssen uns der Rechtslage beugen, auch wenn das schwerfällt. Dass es zur Absage der Traditions- beziehungsweise Gedenkveranstaltungen kommt, bedauern wir alle. Aber die Infektionsgefahren, die die neue Corona-Bekämpfungsverordnung hier zu berücksichtigen hat, haben oberste Priorität“, betont Landrätin Dr. Ganster. Sie sei froh, dass diese einheitliche Vorgehensweise einhellig von allen BürgermeisterInnen mitgetragen werde.

Der Volkstrauertag kann nicht in gewohnter Weise stattfinden. Die Ehrung der Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft wird in stillem Gedenken, in der Regel durch die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, mit einer Kranzniederlegung stattfinden. Darauf verständigten sich die Landrätin mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Die Ortsgemeinden wurden von den Verbandsgemeinden über die beabsichtigte Vorgehensweise informiert.