Landkreis begrüßt Klärung zur Nennung der Infiziertenzahlen
Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in der Frage, ob die Zahlen der aktiven Infizierten für jede Ortsgemeinde veröffentlicht werden erklärt der Pressesprecher des Landkreises Südwestpfalz Thorsten Höh:
„Bisher haben wir wie alle anderen Landkreise in Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Landesdatenschutzbeauftragten eingehalten und die Infizierten nur für die jeweiligen Verbandsgemeinden veröffentlicht. Dadurch sollten besonders in den kleineren Ortsgemeinden keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein.
Wir setzen selbstverständlich die Entscheidung des Gerichtes um und begrüßen, dass diese unterschiedliche Interessenlage zwischen Landesdatenschutzbeauftragten und dem Presserecht nun verbindlich geklärt wurde.
Wir setzen das Urteil unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte um und geben die Infiziertenzahlen nach Ortsgemeinden bekannt. Wir verzichten zukünftig grundsätzlich auf detaillierte Informationen, um das Recht auf informelle Selbstbestimmung der einzelnen Personen zu wahren. So kann im Einzelfall nicht mehr dargestellt werden, inwiefern Infektionen im Familienkreis oder am Arbeitsplatz aufgetreten sind. Auch ohne Berichterstattung der Presse ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass die Erkrankung im Umfeld bekannt wird.
Selbstverständlich werden wir weiterhin mitteilen, wenn Hotspots an Schulen, Kindergärten, Altenheimen o.ä. Einrichtungen auftreten, da hier ein berechtigtes Interesse der Bevölkerung an Informationen besteht.“