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Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz

Mehr als 70 Gemeinden profitieren vom nächsten Schritt für gleiche Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum

„Mein erklärtes Ziel ist“, skizziert Landrätin Dr. Susanne Ganster „für alle Bürger eine gute Breitbandversorgung sicherzustellen und ihnen den Zugang zum schnellen Internet möglich zu machen. Einen neuen Abschnitt dabei leitet der Förderbescheid des Bundes vom 23.10.2020 ein.“ Der Landkreis Südwestpfalz erhält rund 19,6 Millionen Euro aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes zur Versorgung der sogenannten weißen Flecken im Landkreis Südwestpfalz.

Weiße Flecken sind jene Haushalte, deren verfügbare Bandbreite geringer als 30 Mbit/s im Download aufweist. Um sie im Kreis mit dem weiteren Breitbandausbau zu beseitigen fallen Gesamtkosten für von rund 39,3 Millionen Euro an. Profitieren vom Ausbau werden mehr als 70 Ortschaften. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt 50 Prozent der Kosten. Ein weiterer Förderantrag zur Co-Finanzierung der Maßnahme liegt bereits beim Land Rheinland-Pfalz. Ein Förderbescheid vom Land steht noch aus.

Die Breitbandversorgung trägt erheblich zur Erschließung des ländlichen Raumes und zur Schaffung gleicher Lebens- und Arbeitsverhältnisse bei. Durch die aktuellen Förderbescheide für die Versorgung der Grundschulen sowie zur Beseitigung der weißen Flecken und das anstehende Projekt zur Gigabitversorgung von weiteren Gewerbegebiete macht die Südwestpfalz einen großen Schritt nach vorne.

Die Breitbandinitiative des Landkreises Südwestpfalz räumt, neben der Beseitigung der weißen Flecken, einer zeitgemäßen Versorgung der Grundschulen mit verfügbaren Bandbreiten bis zu einem Gigabit höchste Priorität ein. Um 19 Grundschulen mit Glasfaser zu versorgen, fallen geschätzte weitere Kosten von mehr als einer Million Euro an. Ein Förderbescheid des Bundes dafür ist bereits im August 2020 eingegangen. Am 23.10.2020 hat auch das Land seine Förderung zugesagt.

Aktuell wird die Ausschreibung der Maßnahme vorbereitet. Den Zuschlag erhält das Telekommunikationsunternehmen, welches die geringste Wirtschaftlichkeitslücke geltend macht, also weniger Fördermittel benötigt, weil es den größeren Teil der Kosten und des unternehmerischen Risikos auf sich nimmt.

Noch in diesem Jahr 2020 plant der Landkreis einen weiteren Förderantrag im Rahmen des aktuellen Sonderförderprogrammes Gewerbegebiete bei Bund und Land zu stellen. Mit dieser Sonderförderung sollen weitere Gewerbegebiete mit einem Gigabitanschluss versorgt werden, die wegen den bisherigen Förderrichtlinien von einer Förderung ausgeschlossen waren. Die möglichen Gebiete werden noch abgegrenzt. Nach dem derzeitigen Stand können zehn weitere Gewerbegebiete in den Förderantrag aufgenommen werden.

Die Förderung in diesem Sonderaufruf Gewerbegebiete setzt unter anderem voraus, dass:

-          es sich um ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes bauplanungsrechtliches Gewerbe- oder Industriegebiet handelt.

-          im Gebiet mindestens drei Gewerbebetriebe ansässig sind.

-          die zur Verfügung stehende Bandbreite bei mindestens drei Betrieben unter der förderrechtlichen Aufgreifschwelle liegt. Die Aufgreifschwelle errechnet sich aus 30 Mbit/s pro internetverbundenem Arbeitsplatz zuzüglich 30 Mbit/s für die Unternehmensleitung.