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Für Besuch im Kreishaus vorab Termin vereinbaren

Besucheraufkommen kanalisieren, Räume buchen

Die zwingende Terminvergabe trägt dazu bei, die Hygieneregeln umzusetzen und die Anzahl der Begegnungen auch unter Besuchern zu minimieren. Zum vereinbarten Termin werden die Besucher jeweils einzeln am vereinbarten Zugang zum Kreishaus vom Sachbearbeiter abgeholt und in den entsprechenden Raum geleitet. Es wird dringend darum gebeten, auch im Wartebereich vor dem Kreishaus die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

„Die Terminvereinbarung dient auch dazu, das Besucheraufkommen im Kreishaus zu kanalisieren und den Kontakt zu Mitarbeitern sowie anderen Besuchern zu vermeiden und damit potenzielle Gefahrenmomente für Ansteckungsgefahr auszuschalten.“, weist Dr. Ganster auf geänderte Abläufe hin. Die Gespräche müssen teilweise auch in eigens mit Spuckschutzwänden hergerichteten Räumen durchgeführt werden, in denen die Hygiene-Maßnahmen nochmals verstärkt wurden. Die Belegung der für die Gespräche mit den Kunden der geeigneten Räume, die nur in begrenzter Anzahl verfügbar sind, wird durch die Terminvergabe vorab geregelt. Der Besuch im Kreishaus ist nur mit einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung möglich.