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Dorferneuerung: zwei neue Schwerpunktgemeinden

Dorferneuerung kann zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes werden.

„Rund 25 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit dieser Summe können wichtige Projekte realisiert werden, die die Infrastruktur in unseren Dörfern weiter verbessern“, betonte Lewentz, der die Anerkennung trotz der aktuellen Gegebenheiten nicht aussetzte.

„Bobenthal liegt im UNESCO Biosphärenreservat. Die Gemeinde beabsichtigt Maßnahmen, die dem Fremdenverkehr und der Naherholung dienen.“, befürwortete Landrätin Dr. Susanne Ganster die Bewerbung, „Aus Sicht der Dorferneuerung waren die großartigen Erfolge und das starke bürgerschaftliche Engagement im Rahmen des Wettbewerbs Unser Dorf hat Zukunft als Gründe ausschlaggebend dafür, dass die Ortsgemeinde Bobenthal als Schwerpunktgemeinde im Landkreis Südwestpfalz anerkannt werden sollte. Auch die dort geplanten Maßnahmen sind absolut anerkennenswert.“

„Ziel der Gemeinde Nothweiler ist es, durch die Anerkennung als lnvestitions- und Schwerpunktgemeinde Maßnahmen durchführen zu können, die der weiteren Entwicklung des Dorfes zugutekommen.“, weiß Dr. Ganster, „Daher habe ich befürwortet, dass auch die Ortsgemeinde Nothweiler als lnvestitions- und Schwerpunktgemeinde anerkannt wird. Die aus der Anerkennung resultierende Moderation, Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes sowie der Bauberatung der Bürger und die Zukunft der Gemeinde zu stärken.“

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren und ermöglicht es den Gemeinden, auf Unterstützungsleistungen zurückzugreifen: Privaten und öffentlichen Bauherrn steht eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung. Eine Dorfmoderation setzt einen umfassenden Beteiligungsprozess in Gang, durch den ein zukunftsbeständiges Leitbild entwickelt werden kann. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementare Bestandteile, um Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und Dorferneuerungskonzepte fortzuschreiben. Die Bereitschaft dazu kann die Dorferneuerung zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes werden lassen.

Im Jahr 2019 wurde im Landkreis die Ortsgemeinde Merzalben als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Damit verpflichtete sie sich, wie auch die ihr nun folgenden, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen. „In diesen Fällen zeigt sich, dass wer Bereitschaft zeigt für die eigene Ortsgemeinde Verantwortung zu übernehmen, mitbestimmen und mitgestalten darf, sich natürlich in höherem Maß mit der mit der geleisteten Arbeit identifiziert. Auf das Dorf als attraktiven und zukunftsgerichteten Wohnstandort wirkt sich dieser Effekt wiederum positiv aus“, zeigt Landrätin Dr. Ganster die Wirkungsweise auf. So lassen sich aus ihrer Sicht die Ortskerne stärken und wiederbeleben insbesondere mit Vorhaben, die darauf abzielen die Grundversorgung und die soziale Daseinsvorsorge im Dorf sichern, was zugleich die Schwerpunkte der Dorferneuerung und der darin betriebenen Maßnahmen sind.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wies Minister Lewentz auch darauf hin, dass im Förderjahr 2020 in einem neuen Sonderkontingent insgesamt eine Million Euro für klimafreundliche Maßnahmen eingestellt sind.  Mit diesen Fördermitteln sollen gezielt Projekte realisiert werden, die beispielsweise die ökologische Vielfalt im Dorf erhalten oder Grün- und Freiflächen gestalten. „Gerade in Zeiten klimatischer Veränderungen unterstützen wir damit die Gemeinden dabei, Dorfökologie und Klimaschutz zu thematisieren und in Zukunft als selbstverständlichen Baustein in allen Prozessen mitzudenken. Denn ökologisch mitgedachte Konzepte verbessern sowohl das Wohnumfeld, als auch das Ortsbild“, erläuterte Lewentz die neue Förderung. Denkbar sei in diesem Zusammenhang eine sogenannte Durchgrünung des Dorfes mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie einer artenreichen Staudenbepflanzung. Die Fördermaßnahmen sollen sich nach Möglichkeit auf den Ortskern beschränken. Alle Dorferneuerungsgemeinden, auch jene außerhalb der Schwerpunktanerkennung, können ab sofort, auch außerhalb der bestehenden Vorlagenfrist für kommunale Vorhaben, Förderanträge einreichen, um 2020 klimafreundliche Maßnahmen zu realisieren. Die Bewilligung kann ausnahmsweise mit einer maximalen Zuwendung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgen.