Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten unter www.eler-eulle.rlp.de sowie www.agrarumwelt.rlp.de informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Diese sind auch beim Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Südwestpfalz erhältlich. Bisherige Programmteilnehmer, deren Verträge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und bekommen die Antragsunterlagen zugeschickt.
Über das Programm EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert. Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:
· Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
· Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
· Anlage von Gewässerrandstreifen,
· Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
· Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
· Umwandlung von Acker in Grünland,
· Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
· Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
· Alternative Pflanzenschutzverfahren,
· Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
· Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
· Vertragsnaturschutz Grünland,
· Vertragsnaturschutz Kennarten,
· Vertragsnaturschutz Acker,
· Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
· Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.
Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Mit Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird darüber hinaus auf die partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels „Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung“ gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen beantwortet Frau Kofer, Sachbearbeiterin im Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Südwestpfalz unter 06331 809 197 telefonisch oder per E-Mail gerne.