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Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung verschickt

Anfragen bis Mitte Februar am besten schriftlich

Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand der enthaltenen Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes beziehungsweise Gewerbebetriebes beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen in Liter, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz unter lkswp.de/abfallwirtschaft sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar.

Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Januars ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert.

Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der Sachbearbeiterinnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann dann nicht immer gewährleistet werden, direkt Kontakt mit ihnen herzustellen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt.

In solchen Fällen empfiehlt sie, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post, Fax oder Email mitzuteilen. SEPA-Lastschriftmandate und Eigentümerwechsel sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid.