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BREXIT – Aufenthaltsrechtliche Umsetzung

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Das Vereinigte Königreich ist am 31.01.2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Nach dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde eine Übergangsphase vereinbart, in welcher britische Staatsangehörige so weiter behandelt werden wie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates.

Die Übergangsphase endet zum 31.12.2020. Für die Zeit danach sieht das Austrittsabkommen jedoch einen weitgehenden Bestandschutz für bislang Freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige vor, damit diese weiterhin in Deutschland leben und arbeiten können.

Um zu überprüfen, ob die in der Südwestpfalz derzeit lebenden britischen Staatsangehörigen und ihre Familienmitglieder zu der Personengruppe mit Bestandsschutz gehören, benötigt die Ausländerbehörde verschiedene Angaben. Aus diesem Grund werden die rund 55 Briten, die melderechtlich erfasst sind, in den nächsten Tagen Post von der Kreisverwaltung erhalten. Wer sich bisher nicht beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Verbandsgemeinde angemeldet hat, sollte dies umgehend nachholen.

Für alle ab dem 01.01.2021 neu eingereisten britischen Staatsangehörigen gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Weitergehende Informationen bieten auch folgende Links:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-artikel.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/brexit-alte-version-1523734

https://europa.rlp.de/de/rlp-und-europa/brexit/

Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiter der Ausländerbehörde per Mail an a.kraus@lksuedwestpfalz.de oder k.wendel@lksuedwestpfalz.de sowie unter 06331 809 -337 und -284 telefonisch.