Bestimmte Personengruppen besonders gefährdet
Eine echte Virusgrippe ist keine harmlose Erkältungskrankheit. Insbesondere vor einer schwer verlaufenden Erkrankung schützt eine Grippeimpfung gut, wenn auch nicht in gleicher Weise vor erkältungsartigen Verläufen; daher ist die Impfung die wichtigste Vorsorgemaßnahme gegen die Influenza.
Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird empfohlen, sich spätestens im November impfen zu lassen. Denn üblicherweise dauert es etwa 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist und der Höhepunkt der Grippewelle für nach Weihnachten bis Februar des folgenden Jahres zu erwarten ist. Wegen eines zu erwartenden Erregerwechsels ist für die Saison 2019/20 ist, der Weltgesundheitsorganisation zufolge, ein gegenüber dem Vorjahr verändert zusammengesetzter Impfstoff erforderlich.
Insbesondere Menschen ab dem 60. Lebensjahr wird geraten, die Impfung gegen Grippe vorzunehmen. Auch Personen die aufgrund ihres Berufes mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sollten sich daher jährlich impfen lassen. Beispielsweise medizinisches und pflegerisches Personal ist nicht nur selbst besonders gefährdet, es stellt auch eine potentielle Infektionsquelle für andere dar. In diesen Fällen dient die Impfung also nicht nur dem Eigenschutz, sondern etwa auch dem Schutz von im selben Haushalt lebenden oder betreuten Personen. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeschutzimpfung auch für Schwangere und Personen mit einem chronischen Grundleiden, da diese insbesondere ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.
Zur Grippeimpfung:
Die Influenza oder sogenannte echte Grippe wird durch Viren verursacht, die auf dem Luftweg über Tröpfcheninfektion übertragen werden. Sie beginnt typischerweise mit hohem Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen. Neben dem Impfen werden bestimmte Übertragungswege auch durch gründliches Händewaschen mit Seife und Abstandhalten nach Kontakt zu Erkrankten vermieden. Da Influenzaviren ein hohes Verwandlungspotential haben, wird die Impfstoffzusammensetzung jährlich überprüft und entsprechend angepasst. Die Impfung sollte daher grundsätzlich jedes Jahr wiederholt werden.
Die Kosten für die Grippeschutzimpfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppen zählen und von der Schutzimpfungsrichtlinie erfasst werden. Dazu gehören neben den erwähnten Personen über 60 Jahre auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, sowie Schwangere. Für medizinisches und pflegerisches Personal oder Menschen, die in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten, werden die Kosten unter Umständen auch von den jeweiligen Arbeitgebern übernommen und entsprechend die Impfung auch von den Betriebsärzten durchgeführt.