Alte Restmüllsäcke werden bis 31.03. umgetauscht und auch bei der Leerung bis zu diesem Termin noch mitgenommen
Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand der enthaltenen Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes bzw. Gewerbebetriebes, beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen in Liter, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Weitere Informationen.
Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Januars ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert.
Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der Sachbearbeiterinnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann dann nicht immer gewährleistet werden, direkt Kontakt mit ihnen herzustellen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt.
In solchen Fällen empfiehlt sie, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post, Fax oder Email mitzuteilen. SEPA-Lastschriftmandate und Eigentümerwechsel sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid.
Die Kreisverwaltung ermöglicht den Bürgern im ersten Quartal 2019 alte Restmüllsäcke entsprechend des Volumens umzutauschen. Beispielsweise erhält man in der Abteilung VII, Referat Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung sowie bei den Recyclinghöfen für drei alte 20-Liter-Säcke der Kreisverwaltung zwei neue Restmüllsäcke zu 30 Liter. Beim Umtausch dieser Säcke handelt die Kreisverwaltung großzügig im Sinne der Bürger und rundet das Volumen gegebenenfalls auf das nächstmögliche Volumen auf. Darüber hinaus wird bei den Terminen der Restmüll-Leerung die Mitnahme der alten Restmüllsäcke bis zum 31.03.19 verlängert.