newspapers-444447_960_720.jpg

Was sich 2020 im Landkreis beim Abfall ändert

Änderungsbedarf bei Windelsäcken und Grünschnitt

Die Haushaltsgebühr für 2 und 3-Personenhaushalten mit Eigenkompostierung (über 50 Prozent aller Gebührenzahler) steigt jährlich um 22,04 Euro. Das entspricht monatlichen Mehrkosten ohne Zusatzleerung von rund 1,80 Euro.

Auch im Hinblick auf die Windelsäcke besteht Änderungsbedarf. Einerseits ist die Nachfrage nach Windelsäcken sehr stark rückläufig: Gegenüber 2015 (14.924) wurden im Jahr 2018 (2.886) rund 80 Prozent weniger Windelsäcke gekauft. Zudem ist aufgrund der abgabenrechtlichen Vorschriften und der neueren Rechtsprechung die Gebühr nach dem Verursacherprinzip zu erheben. Da lediglich noch etwa 100 Haushalte die Möglichkeit nutzen, den Windelsack 14 Tage nach dem Regeltermin für die Restmülltonne zusätzlich abholen zu lassen, würde diese Berechnung das Verfahren bei den Windelsäcken in nicht vertretbarer Weise verteuern. Die zusätzliche Abholung im 14tägigen Rhythmus läuft daher am 31.03.2020 aus.

Der Landkreis gewährleistet auch weiterhin die Entsorgung, indem er das System Windelsack modifiziert und eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit mit Restabfallsäcken schafft: Haben Haushalte, junge Familien oder pflegebedürftige Personen, den Bedarf Windeln zu entsorgen, können Sie dazu die Restmülltonne nutzen. Wenn nötig erhalten sie auf Anfrage einen größeren Behälter oder können bei den Recyclinghöfen zusätzliche Restmüllsäcke erwerben. Die Restmüllsäcke und noch vorhandene Windelsäcke können einfach zu den bekannten Terminen den Restmülltonnen beigestellt oder jederzeit bei den Recyclinghöfen abgegeben werden.

„Auch nach der Schließung des Grünschnittplatzes Kettrichhof zum 31.12.2019 gibt es im Landkreis Südwestpfalz mit 13 Grünschnittplätzen und Recyclinghöfen, mehr Möglichkeiten Grünschnitt anzuliefern, als in allen benachbarten Kommunen“, hebt Landrätin Dr. Ganster hervor. Auf dem nicht bewachten Platz auf dem Kettrichhof hat sich allerdings die Menge, auch durch gewerbliche Anlieferungen und von außerhalb des Landkreises, um das sechsfache erhöht. Um seine BürgerInnen vor Entsorgungskosten zu schützen, die Dritte verursachen, muss der Landkreis tätig werden. Abschließend hält die Landrätin fest, „An den verbleibenden Annahmestellen ist es gewährleistet, eine Ordnungsgebühr für gewerbliche Nutzer zu erheben und die Herkunft des Materials in Stichproben festzustellen.“