Projektanträge bis 08.05.2019 einreichen
In 2019 können weitere Einzelprojekte im Rahmen des vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und der Partnerschaft für Demokratie Südwestpfalz gefördert werden.
Die Partnerschaft für Demokratie Südwestpfalz ruft Interessierte auf, Ihre Projektanträge bis zum 08.05.2019 einzureichen.
Der Begleitausschuss wird bereits in seiner nächsten Sitzung, am 23.05.2019, über die Förderung der eingereichten Anträge entscheiden.
Möglich sind beispielsweise Projekte in den Bereichen Demokratieerziehung, politische Bildung, multikultureller und/oder interreligiöser Dialog und Begegnung. Aber auch Informationsveranstaltungen und Seminare zu den Themenbereichen des Bundesprogramms sowie Projektwochen oder – tage an Schulen oder in Kitas und vieles mehr.
Institutionen, die Interesse an der Durchführung eines Einzelprojektes haben, erhalten weitere Informationen auf www.demokratie-leben-in-der-suedwestpfalz.de, der Partnerschaft für Demokratie Südwestpfalz sowie bei der Fach- und Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie Südwestpfalz, Marika Keller, Tel. 0152-28937883, Mail: m.keller.kvhs@gmx.de
Kontakt „Demokratie leben!“ Partnerschaft für Demokratie Südwestpfalz
Marika Keller, Fach- und Koordinierungsstelle, Kreisvolkshochschule Südwestpfalz e.V.
Tel.: 0152-28937883 - Mail: m.keller.kvhs@gmx.de
Hintergrundinformationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z.B. Rassismus und Antisemitismus arbeiten. Darüber hinaus können auch andere Formen von Demokratie- und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, von politisierter oder vorgeblich politisch bzw. vorgeblich religiös legitimierter Gewalt, von Hass und politischer Radikalisierung Gegenstand präventiver Arbeit und damit Gegenstand der Förderung durch das Bundesprogramm sein.
Das Bundesprogramm besteht aus fünf Programmbereichen:
A. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“;
B. Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung;
C. Förderung zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger;
D. Förderung von Modellprojekten
zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum;
E. Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention