Vorrangig ist die Problematik der Verschuldung zu lösen
Der Grund: Beide Städte sind in den Augen der Gutachter zu klein, um ihre Aufgaben in Zukunft noch alleine effizient erledigen zu können. Städte mit vergleichbaren Einwohnerzahlen sind im Norden von Rheinland-Pfalz seit Jahrzehnten nicht mehr eigenständig, sondern Bestandteil von Landkreisen.
In einer ersten Reaktion nimmt auch Landrätin Dr. Susanne Ganster dazu Stellung: „Für mich steht mehr die Frage im Vordergrund: An welcher Stelle macht es Sinn, Aufgaben zusammenzulegen. Welche Einsparungen können dadurch überhaupt erzielt werden? Wie auch bei der ersten Stufe der KVR halte ich nichts davon, nur die Einwohnerzahlen zu betrachten. Unser Landkreis übernimmt ja schon seit einigen Jahre Aufgaben für die Städte.“ Hierunter fallen beispielsweise das Gesundheits- und das Veterinäramt wie auch die Lebensmittelüberwachung.
Der Landkreis hat mit den beiden Städten bereits weitere Kooperationen begonnen. Dazu zählen die Sicherung der ärztlichen Versorgung oder die Planung eines gemeinsamen Schulentwicklungsplans, was derzeit geprüft wird. Gespräche zu einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Tourismus und Wirtschaftsförderung wurden ebenfalls aufgenommen.
Ganster fordert: „Wir müssen von den Aufgaben her, die wir als Verwaltung haben, denken. Eine Zusammenlegung macht keinen Sinn, wenn beispielsweise neben dem Jugendamt im Landkreis weiterhin eigene Jugendämter in den Städten geführt würden.“ In anderen Landesteilen ist dies mitunter der Fall.
Vorrangig sieht sie auch die Problematik der Verschuldung zu lösen. Schließlich gehören Pirmasens und Zweibrücken zu den am höchsten verschuldeten Städten in ganz Deutschland. Und auch der Haushalt des Landkreises ist nicht ausgeglichen. Die Landesregierung sollte daher endlich die Kommunen bei den großen Soziallasten aufgabengerecht entlasten und genau prüfen, ob durch Zusammenlegungen überhaupt Einsparungen erzielt werden können.
Der Landkreis ist gerne zu Gesprächen bereit, welche Aufgaben zukünftig wirtschaftlich besser gemeinsam übernommen werden und unter welchen Bedingungen eine Zusammenlegung sinnvoll ist.