Irrtümer vermeiden
Gerade bei Gastgebern könnten Irrtümer bestehen, wie sich die neuen gesetzlichen Vorschriften auswirken. Fakt ist, die neuen Vorschriften betreffen sowohl die gewerblichen als auch privaten Vermieter, speziell hinsichtlich der Vermittlung fremder Leistungen. Also in etwa dann, wenn Eintrittskarten, Führungen, Besichtigungen und andere Fremdleistungen vermittelt werden.
Um erste Maßnahmen treffen zu können, bietet der Südwestpfalz Touristik e. V. in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Südwestpfalz, den Vortrag Rechtliche Auswirkungen des neuen Reiserechts auf die Praxis von gewerblichen und privaten Gastgebern zum neuen Reiserecht an.
Rechtsanwalt Rainer Noll, Spezialanwalt für Inlandstourismus und Gastgeberrecht wird am 12.06.2018 in der Kreisverwaltung Südwestpfalz Handlungsempfehlungen weitergeben und zur Rechtslage, Vermarktung und Vermittlungstätigkeit informieren.
Beginn ist um 17:00 Uhr. Teilnehmer bezahlen 15,00Euro. Eine Anmeldung vorab an den Südwestpfalz Touristik e.V. telefonisch unter 06331 809 203 oder per E-Mail an info@suedwestpfalz-touristik.de ist erforderlich.