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Sanierungen an Gebäuden werden gefördert

Details zu geförderten Maßnahmen

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz weist darauf hin, dass in der Regel stilgerechte Sanierungen an Gebäuden, die vor 1945 gebaut wurden, gefördert werden. Dies umfasst beispielsweise Aus-, Um- und Anbauten älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude sowie Nutzungsänderungen leerstehenden Gebäuden.

Auch wenn Gebäuden mit orts- und landschaftsprägendem Charakter erhalten und gestaltet werden oder Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens angepasst werden.

Die Förderung ist einzelfallabhängig und setzt ein Investitionsvolumen von mindestens 7.669,00 Euro voraus.

Weitere Fragen können telefonisch unter 06331 809 285 an Frau Kylius bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz gerichtet werden. Sie informiert Interessenten gerne über weitere Details.