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Fotowettbewerb: 200 Jahre Landkreis Südwestpfalz

Fotowettbewerb 

1.    Pressemitteilung
2.    Beschreibung
3.    Teilnahmebedingungen
4.    Sponsoren
5.    Verwendung/Einsatz der Bilder
6.    Einverständniserklärung

1.       Pressemitteilung:

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2.       Beschreibung:

Der Landkreis feiert in diesem Jahr seinen 200. Geburtstag. Zu diesem Anlass ruft die Kreisverwaltung Südwestpfalz zu einem Fotowettbewerb auf, der unter dem Motto „Typisch. Mein Landkreis Südwestpfalz“ steht. Der Wettbewerb richtet sich an alle Einwohner. Die Auswahl der Motive wird nicht eingeschränkt. Die Fotografen sollen darstellen, was für sie Südwestpfalz bedeutet und für sie daran typisch ist. Die Teilnahme soll von August bis Ende September möglich sein. Es ist geplant, die besten Bilder beim Festabend und in der Festzeitung zu präsentieren. Online soll eine größere Auswahl auf der Seite lksuedwestpfalz.de abgebildet werden. Auf der facebook-Seite des Landkreises werden die prämierten Bilder mit den Sponsoren vorgestellt. Gegebenenfalls fließen sie noch in den Heimatkalender ein und werden zum Ende des Jubiläumsjahres (nach 9.12.) in einer 14tägigen Ausstellung in Kreisgalerie gezeigt. Unter allen Einsendungen sollen Geld- oder Sachpreise im Wert von je 200 Euro vergeben werden.

Teilnehmer können bis zu drei Motive per E-Mail an veranstaltung@lksuedwestpfalz.de schicken. Die Teilnahmebedingungen und weitere Informationen zum Wettbewerb werden auf der Homepage des Landkreises unter www.lksuedwestpfalz.de/200jahre zu finden sein.

Die Digitalfotos müssen im jpg-Format zugesandt werden. Sie müssen eine Größe von mindestens 1 MB haben und dürfen maximal 10 MB nicht überschreiten, die Auflösung muss bei mindestens 300 dpi liegen.

Beginn mit Pressemitteilung am 01.08.Teilnahmeschluss wird der 30.09.2018 sein.

3.       Teilnahmebedingungen:

Teilnahme und Ablauf
Gesucht werden Fotos aus dem Landkreis Südwestpfalz unter dem Motto „Typisch. Mein Landkreis Südwestpfalz“.
Der Fotowettbewerb stellt eine befristete Aktion dar. Sie startet im August 2018. Einreichungsschluss ist der 30. September 2018. Teilnahmeberechtigt sind alle Fotointeressierten.

Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten einzureichen. Die Einverständniserklärung muss per Post an Kreisverwaltung Südwestpfalz, -Pressestelle-, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens oder als E-Mail-Scan an veranstaltung@lksuedwestpfalz.de gesandt werden. Die Fotos sind in jedem Fall per E-Mail zu schicken.
Pro Teilnehmer dürfen maximal 3 Fotos eingereicht werden.
Die Fotos müssen innerhalb der genannten Frist eingereicht werden.
Vor dem Zusenden der Dateien müssen die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert werden. Wer am Wettbewerb teilnimmt, also Fotos per E-Mail an o.g. Adresse sendet, erklärt sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Beim Einsenden der Fotos muss jeder Teilnehmer seinen Namen und seine vollständige Adresse angeben. Fotos, die nicht zugeordnet werden können, bleiben vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die eingesandten Motive müssen mit dem Ort der Aufnahme und zusätzlich ggf. mit einem Titel oder einer Kurzbeschreibung versehen sein.
Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann ein Ausschluss gemäß Ziffer 2 erfolgen.
Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten gemäß Ziffer 4 einverstanden.
Die Teilnahme kann ausschließlich per E-Mail erfolgen. Anderweitig eingesandte Fotos sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.
Ein Anspruch auf die Veröffentlichung der eingereichten Fotos besteht nicht.

Ausschluss vom Fotowettbewerb / Beendigung des Fotowettbewerbs
Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Aufnahmen mit gewaltverherrlichenden, rassistischen und gesetzeswidrigen Inhalten ebenso wie Fotos, die anstößig, beleidigend, pornografisch und/oder als sonst verwerflich anzusehen sind.
Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Teilnehmer mit fehlenden oder falschen Personenangaben.
Der Landkreis Südwestpfalz behält sich vor, bei einer großen Anzahl an Einsendungen eine Vorauswahl zu treffen.
Der Landkreis Südwestpfalz kann eingesandte Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen löschen.
Der Landkreis Südwestpfalz behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

Urheberrechte

Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betroffenen eingewilligt haben, dass das Bild für den Fotowettbewerb und die unter Ziffer 4 genannte Nutzung verwendet und veröffentlicht werden kann.
Werden Jugendliche unter 18 Jahren abgelichtet, muss das Einverständnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten eingeholt werden.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter des Fotowettbewerbs von allen Ansprüchen frei.

Rechteeinräumung und Datenschutz

Jeder Teilnehmer räumt dem Landkreis Südwestpfalz, dem Südpfalzwestpfalz-Touristik e. V. und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Südwestpfalz mbH die unentgeltlichen, lizenzfreien, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte, einschließlich dem Recht zur Bearbeitung der eingesandten Bilder ein.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass die eingereichten Fotos unentgeltlich für die Erstellung von Werbemitteln, für die Berichterstattung - unabhängig davon in welchen Medien -, u. a. Print, Online, Social-Media-Portale und für die Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung Südwestpfalz, des Südpfalzwestpfalz-Touristik e. V. und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Landkreis Südwestpfalz mbH (z. B. Anzeigenwerbung, Plakate, Postkarten) verwendet werden dürfen.
Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten.
Der Teilnehmer erklärt sich bei der Veröffentlichung der von ihm eingesandten Fotos mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens einverstanden.
Es besteht keine Prüfungspflicht des Landkreises Südwestpfalz für die ihm mitgeteilten Inhalte/Freistellung.

Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.       Bildeinsatz:

Präsentation Sieger  anl. Festabend am 20.10.

Platzierung in der PZ-Beilage Festzeitung (Auflage 21.000) am 20.10.

Auf lkswp.de 

Je ein Facebook-Post mit prämiertem Bild

Abdruck Heimatkalender (Titelseite; Kalendarium); Auflage ca. 4.000

Ausstellung des Landkreises Südwestpfalz

6.        Einverständniserklärung:

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