Nach § 65 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 u. 2 LNatSchG wird den Grundstückseigentümern bzw. sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke 3673, 3674, 3675, 3676/2 u. 3677 Gemarkung Heltersberg sowie 2358, 2360, 2361, 2362, 2363, 2363/2, 2369, 2371, 2370/2 u. 2358/2 Gemarkung Leimen die Duldung von Offenhaltungsmaßnahmen bis einschließlich dem Jahr 2037 auf den vorgenannten Grundstücken angeordnet. Im Rahmen der Offenhaltungsmaßnahmen werden die Grundstücke im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde gemulcht, extensiv beweidet und/oder als Wiese genutzt. Erforderlichenfalls können zur Abwendung der Beeinträchtigung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds weitere Gehölze zurückgedrängt oder beseitigt sowie sonstige Pflegemaßnahmen des Naturschutzes durchgeführt werden.
Gemäß § 41 Abs. 4 S. 2 VwVfG kann die Allgemeinverfügung und ihre Begründung in der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Zimmer E 104, Unterer Sommerwaldweg 40-42 in 66953 Pirmasens, nach vorheriger Terminabsprache unter 06331/809-222 und -227 eingesehen werden.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 26.09.2022
gez. Dr. Ganster, Landrätin