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Offenhaltungsmaßnahmen im Schwarzbachtal

Der Landkreis Südwestpfalz beabsichtigt im Schwarzbachtal, Gewanne „Auf der Schwarzbach“ (Gemarkungen Heltersberg und Leimen), Offenhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Infolge der lang ausgebliebenen Bewirtschaftung und Pflege einiger der dort liegenden Grundstücke etablierten sich zahlreiche Gehölze und Neophyten, die sich im Tal zunehmend ausbreiten und den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, ist seitens des Landkreises Südwestpfalz beabsichtigt, diesen Bereich einer naturschutzorientierten Offenhaltung zuzuführen. Zur Vorbereitung der betroffenen Grundstücke für eine spätere extensive Beweidung und/oder Wiesennutzung sollen die Grundstücke im Oktober 2022 zunächst gemulcht und die Zahl der Gehölze und Neophyten stark reduziert werden. Zusätzlich ist auch die Gehölzbeseitigung von Hand vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahmen ist zunächst bis einschließlich dem Jahr 2037 geplant.

Gemäß § 65 Abs.1 BNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 LNatSchG sind landespflegerische Maßnahmen von den Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten zu dulden, wenn der Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch Unterlassung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und nachhaltigen Pflege eines Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird. Daher beabsichtigt der Landkreis Südwestpfalz eine Allgemeinverfügung i. S. d. § 35 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Duldung der o. g. Maßnahmen zu erlassen (Duldungsanordnung).

Tabelle 1: Für die Offenhaltung geplante Flurstücke

Gemarkung - Flurstücke                                          Gemarkung - Flurstücke                                          

Heltersberg

Leimen
3675 2358
36742360 
3673 2361 
3676/2 2362
36772363 
 2363/2
 2369 
 2371 
 2370/2 
 2358/2 


Vor Erlass der Duldungsanordnung erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer/-innen und Nutzungsberechtigte die Gelegenheit sich gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG zu der geplanten Maßnahme zu äußern.

Anregungen und Einwände können innerhalb von zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung in der

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an umwelt@lksuedwestpfalz.de vorgebracht werden.


Offenhaltungsmaßnahmen 

Schwarzbachtal (Leimen / Heltersberg)