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Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Weselberg im
Rahmen eines Repowerings als Ersatz für drei bestehende Altanlagen

Verzicht auf Durchführung des Erörterungstermins

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 12 Abs. 1 i. V. m. §§ 14 und 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzte (9. BImSchV) i. V. m. 10 Abs. 6 BImSchG  folgendes bekannt:

1.    In dem o.g. Verfahren zur Entscheidung über den Antrag der ABO Wind AG, Unter den Eichen 5-7 , 65195 Wiesbaden, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/5,7 mit einer Leistung von je 5,7 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und Rotordurchmesser 163 m (Gesamthöhe 246 m) in der Gemarkung Weselberg (Flurstücke Nrn. 3350 und 3409 sowie 2575, 2690 und 2734), wird auf die Durchführung des Erörterungstermins verzichtet.

2.    Die Entscheidung beruht auf  § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV und
§ 16b BImSchG.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4  der 9. BImSchV findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.
Gemäß § 16 b BImSchG soll bei Repoweringverfahren auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn der Antragsteller diesen nicht beantragt.

Während der Einwendungsfrist ist eine Einwendung eingegangen, die nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedarf. Auch wurde von der Antragstellerin kein Erörterungstermin beantragt.

3.    Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter den
Adressen: https://www.lksuedwestpfalz.de sowie https://www.uvp-verbund.de/rp


Pirmasens, den 20.01.2022
Kreisverwaltung Südwestpfalz
In Vertretung
gez. Leiner; Ltd. Regierungsdirektor