Um dieser negativen Entwicklung und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Naturhaushalts entgegenzuwirken, ist seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz beabsichtigt, das o. g. Areal einer biotoptypengerechten Grünlandpflege zuzuführen. Die Wiesen sollen künftig von beauftragten Landwirten bis zu zweimal jährlich gemäht und/oder beweidet werden. Die Durchführung der Maßnahmen ist zunächst bis einschließlich dem Jahr 2041 geplant.
Weitere Informationen inkl. Lageplan und Auflistung der betroffenen Flurstücke können auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz unter www.lksuedwestpfalz.de unter Aktuelles à Bekanntmachungen à Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden und liegen zudem im Zeitraum von 24.02. bis 11.03.2025 in der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Außenstelle „Bananabuilding“, Delaware Avenue 12 – 18 in 66953 Pirmasens, ZiNr. 215, zur Einsicht aus. Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06331/809-227 sichergestellt werden.
Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Grundstückseigentümer/-innen und Nutzungsberechtigten zu dulden, wenn der Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch Unterlassung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und nachhaltigen Pflege eines Grundstücks erheblich beeinträchtigt werden kann. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die untere Naturschutzbehörde eine solche Duldung gemäß § 33 Abs. 2 LNatSchG anzuordnen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer/-innen und Nutzungsberechtigten erhalten die Gelegenheit, sich zu der dargelegten Maßnahme zu äußern. Anregungen und Einwände können innerhalb von zwei Wochen schriftlich an die
Kreisverwaltung Südwestpfalz
- Untere Naturschutzbehörde -
Unterer Sommerwaldweg 40 - 42
66953 Pirmasens
oder elektronisch an umwelt@lksuedwestpfalz.de gerichtet werden. Für eine persönliche Vorsprache zur Niederschrift ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.