Die Pfalzsolar GmbH hat mit Schreiben vom 03.04.2023 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz – Untere Landesplanungsbehörde – die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung (vrP) nach §16 Raumordnungsgesetz i.V.m. §18 Landesplanungsgesetz für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Hornbach mit einer Größe von ca. 20 ha beantragt.
Das Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Gemäß 18 Landesplanungsgesetz i.V.m. §17 Abs.7 Landesplanungsgesetz und §2 Planungssicherstellungsgesetz ist das Ergebnis des Verfahrens im Internet sowie in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt öffentlich bekannt zu machen.
Als Ergebnis des Verfahrens ergeht folgender raumordnerische Entscheid:
Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der Ortslage der Stadt Hornbach entspricht unter Einhaltung von Maßgaben und Anregungen/Hinweisen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Verfahrens sind der raumordnerische Entscheid sowie die der Planung zugrunde liegenden Unterlagen öffentlich im Internet unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/ einsehbar.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann auch nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Herr Welle, Tel.: 06331-809-240 oder Herr Hussong, Tel.: 06331-809-245) in den Räumen der Kreisverwaltung Südwestpfalz in Pirmasens gewährleistet werden.