Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes; Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten vom 04.03.1988
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Mauschbach
Gewanne: Rehbacher Hang
Plan-Nr.: 1998
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche
Fläche: 5,0743 ha
GV-084-24
Landwirte/Forstwirte, die Flächen dringend zur Aufstockung ihres Betriebes benötigen und am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Amtsblattes der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich bekunden