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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes Mauschbach

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes; Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten vom 04.03.1988

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung: Mauschbach

Gewanne:     Rehbacher Hang

Plan-Nr.:       1998

Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche

Fläche:         5,0743 ha

GV-084-24 

Landwirte/Forstwirte, die Flächen dringend zur Aufstockung ihres Betriebes benötigen und am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Amtsblattes der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich bekunden