Bekanntgabe
des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) – UVPG - gemäß § 5 Abs. 3 UVPG in der jeweils gültigen Fassung.
Die TEHALIT GmbH, Heltersberg hat am 16.01.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Lageranlage für Flüssiggas (Propan) nach DIN 51622 mit 62 m3 Lagervolumen (29,8 to), erdgedeckt, am Betriebsort Seebergstr. 37, 67716 Heltersberg, auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. 1904/1 in der Gemarkung Geiselberg beantragt.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Biosphärenreservats betreffen.
Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 31.08.2023
gez.
(Dr. Ganster)
Landrätin