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Bekanntmachung Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 23.03.2021

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende

Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Südwestpfalz vom 23.03.2021 zur Ergänzung und Änderung der Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. COBeLVO) in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

11. i) der Besuch von Gottesdiensten.

17. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung vom 23.03.2021 kann unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/av-23-03-allgemein/

eingesehen werden.

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 26.03.2021

gez. Dr. Ganster; Landrätin

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Südwestpfalz vom 23.03.2021 finden Sie unter: