Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende
Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung über zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe des Landkreises Südwestpfalz vom 23.03.2021 wird wie folgt geändert:
5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft.
Die Allgemeinverfügung vom 23.03.2021 kann unter
https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/av-23-03-pflegeheime/
eingesehen werden.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 26.03.2021
gez. Dr. Ganster
(Landrätin)