Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende
Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Südwestpfalz vom 26.03.2021 zur Änderung der Regelungen des § 4 Abs. 2 Nr. 5 Coronavirus-Einreiseverordnung (Allgemeinverfügung Grenzgänger – Grenzpendler Risikogebiet) wird wie folgt geändert:
§5
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 21.05.2021 außer Kraft.
Die Allgemeinverfügung vom 26.03.2021 kann unter
eingesehen werden.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 21.04.2021
gez. Dr. Ganster
(Landrätin)