Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende
Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Südwestpfalz vom 23.03.2021 zur Ergänzung und Änderung der Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. COBeLVO) in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
11. i) der Besuch von Gottesdiensten.
17. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft.
Die Allgemeinverfügung vom 23.03.2021 kann unter https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/av-23-03-allgemein/
eingesehen werden.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 26.03.2021
gez. Dr. Ganster; Landrätin
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Südwestpfalz vom 23.03.2021 finden Sie unter: