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Allgemeinverfügung: Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (CO-VID-19)

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt als zuständige Kreisordnungsbehörde für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende

Allgemeinverfügung

 

der Kreisverwaltung Südwestpfalz zur Anordnung von notwendigen, weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Südwestpfalz vom 23.10.2020

 

Aufgrund von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), i.V.m. § 22 der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020, zuletzt geändert durch die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Oktober 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2020 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Kreisverwaltung Südwestpfalz folgende

 

Allgemeinverfügung:

1.    Abweichend von § 2 Abs. 7 der  11. CoBeLVO wird die Teilnehmerzahl für private Zusammenkünfte und Feiern nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis im öffentlichen Raum auf 20 Personen begrenzt.

2.    Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen und unter Einhaltung eines von dem Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzepts zulässig. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gesundheitsamtes möglich.

3.    Öffentliche Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen und unter Einhaltung eines von dem Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzepts zulässig. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gesundheitsamtes möglich.

4.    Diese Allgemeinverfügung tritt am 24.10.2020 um 00:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 08.11.2020.

5.    Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Ordnungsamt, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, in Zimmer 1 während der üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache unter 06331/809-154 eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.    schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, oder

2.    durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an lksuedwestpfalz@
poststelle.rlp.de unter Beachtung der besonderen technischen Rahmenbedingungen, die im Internet unter www.lksuedwestpfalz.de unter Impressum aufgeführt sind,

erhoben werden.

 

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 23.10.2020

gez.

Dr. Ganster, Landrätin

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Fußnote:

1

Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).