Vollzug des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes (BNatSchG / LNatSchG);
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde Merzalben Duldung nach § 65 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 33 Abs.1, Abs. 2 LNatSchG
hier: Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG
Infolge einer anhaltend unregelmäßigen, nicht standortangepassten Bewirtschaftung droht in den Gewannen „Alte Wasserschöpf“, „Neue Wasserschöpf“ und „Dörrseiters“ des Gemeindegebiets Merzalben mittelfristig der Verlust der dort bekannten artenreichen, gesetzlich geschützten Magerwiesen und damit …
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